„Muss ich meine Gasheizung austauschen, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist?“
Der verbreitete Irrtum ist, dass Sie Ihre Gasheizung gesetzlich sofort austauschen müssten. Das gilt nicht pauschal, sondern hängt vom Zustand des Geräts und Ihres Gebäudes ab. In Ihringen streuen die Baujahre breit, die größte Gruppe stammt aus den siebziger Jahren, macht aber nur einen kleinen Teil des Bestands aus, sodass sich Zustand und Sanierungsbedarf von Haus zu Haus stark unterscheiden. Eine neue Anlage kann Ihren Verbrauch spürbar senken, ob und wann sie für Sie sinnvoll ist, zeigt sich erst bei genauerer Betrachtung.




